Mittwoch, 1. Oktober 2008

VVG-Reform bringt keine Transparenz bei Lebensversicherungskosten

Die Produktauswahl auf dem Markt der Lebens- und Rentenversicherungen ist groß. Vor diesem Hintergrund rücken die Kosten beim Abschluss einer Lebensversicherung immer stärker in den Fokus der Verbraucher. Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll jetzt im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen für mehr Kostentransparenz zugunsten der Kunden sorgen, um eine Vergleichbarkeit der Produkte zu erzielen. Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) hält den bisherigen Entwurf noch nicht für ausreichend, da ein echter Vergleich der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte nach wie vor nicht möglich ist. Auch nach der gesetzlichen Neuerung ist für den Verbraucher oft nicht ersichtlich, welche Kosten tatsächlich bei Vertragsabschluss auf ihn zukommen.

Das neue Versicherungsrecht soll für Klarheit sorgen: Sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten sowie die laufenden Vertragskosten werden jetzt bei Vertragsabschluss ausgewiesen. Diese geben jedoch nur Auskunft über die Kosten für den Versicherungsmantel. Angaben zur gesamten Kostenbelastung eines Produktes erhalten die Verbraucher laut ITA damit immer noch nicht. Diese bleiben meist im Verborgenen. Insbesondere Kosten für die Kapitalanlage werden nicht mit einbezogen, obwohl sie einen signifikanten Einfluss auf die tatsächliche Rendite haben. „Die Kapitalanlagekosten müssen in Zukunft bei der Darstellung der Gebühren unbedingt berücksichtigt werden, damit ein objektiver Produktvergleich für Verbraucher möglich ist", erklärt Dr. Mark Ortmann, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des ITA. „Die Kunden haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel sie letztendlich für eine Lebensversicherung bezahlen."

Wirkliche Transparenz bei Altersvorsorgeprodukte schaffen Verbraucher wünschen sich mehr Klarheit hinsichtlich der Kosten und Verwaltungsgebühren von Lebensversicherungen. Dies ergab eine repräsentative Studie des ITA in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). 70,4 Prozent der Befragten gaben 2007 an, dass ihnen das Kriterium Kostentransparenz besonders wichtig ist. Das ITA unterstützt dabei die Forderung von Verbraucherschutzorganisationen nach mehr Transparenz und empfiehlt die Einführung der Effektivkostenmethode. Diese Kennziffer, die in Großbritannien bereits zum Einsatz kommt, gibt Auskunft darüber, wie viel Prozent der Rendite für die Abschluss- und Verwaltungskosten – den so genannten Versicherungsmantel – verwendet werden und wie viel für die reine Kapitalanlage. Sie ist ein Maß für die durchschnittliche Renditeminderung pro Jahr. Auf diese Weise werden unterschiedliche Produkte in ihren tatsächlichen Kosten und Renditen vergleichbar.

Klare Regelungen zur Offenlegung sämtlicher Vertrags-, Abschluss- und Kapitalanlagekosten sind ein wichtiger Schritt zu mehr Markttransparenz. „Die VVG-Reform muss noch nachgebessert werden. Die in Großbritannien bewährte Methode wäre für deutsche Verbraucher von erheblichem Nutzen", erläutert Ortmann. Damit ist es Verbrauchern möglich, verschiedene Lebensversicherungen objektiv miteinander zu vergleichen. So beeinflussen die unterschiedlichen Kosten für die Kapitalanlage die Höhe der Lebensversicherung erheblich. „Die Effektivkostenmethode muss auch in Deutschland zum gesetzlichen Standard werden. Damit wird echte Transparenz für die Verbraucher geschaffen. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten wären so nicht mehr in der Lage die Kosten zu verschleiern", so Ortmann weiter. Durch die separate Ausweisung der Gebühren ist auch ein Verschieben der sichtbaren Versicherungsmantelkosten auf die nicht sichtbaren Kapitalanlagekosten nicht mehr möglich

Quelle: Fonds professionell vom 3.3.08

Viele verstehen Riester-Rente nicht

Frankfurt/Main (dpa) - Sechs Jahre nach dem Start der Riester-Rente wissen laut einer repräsentativen Umfrage noch immer fast drei Viertel der Berechtigten nichts mit dem Produkt anzufangen.

70 Prozent der Menschen in Deutschland, die Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge hätten, verzichten darauf, wie die Deutsche Bank mitteilte. Ein Viertel davon versteht das Modell nicht und macht deswegen keinen Gebrauch von dieser Form der Vorsorge. Weitere 28 Prozent verzichten, weil sie zu wenig über das Produkt wissen. Befragt wurden deutschlandweit 1145 Menschen.

Selbst unter den Riester-Sparern sieht die Deutsche Bank noch Aufklärungsbedarf: Fast jeder sechste beantrage die staatlichen Zulagen nicht ­ und verliere damit bares Geld. Zudem gaben 13 Prozent an, sie wüssten gar nicht, ob sie die Förderung überhaupt erhielten.

Die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Die staatliche Förderung über Zuschüsse und Steuervergünstigungen begann 2002. Versicherte können monatlich ab fünf Euro in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds einzahlen. Nach den Mitte Januar 2008 veröffentlichen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums stieg die Zahl der Riester-Verträge inzwischen auf 9,7 Millionen. Nach Branchenschätzungen haben bundesweit 30 Millionen Menschen Anspruch auf die Riester-Förderung.

Betriebsrente besser als private Vorsorge

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Riester-Rente kann nach Berechnungen der Stiftung Warentest fast immer besser für den Ruhestand vorgesorgt werden als mit einer privaten.

Für welches der beiden staatlich geförderten Modelle sich Kunden entscheiden, hängt vor allem vom Einkommen und vom Familienstand ab, wie die Stiftung in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet. Die Renditen liegen allerdings immer deutlich über denen privater Versicherungen. Für Frauen ist die Riester-Rente laut Stiftung Warentest fast immer die erste Wahl bei der Altersversorgung. Da bei der betrieblichen Altersvorsorge die eingezahlten Beiträge anders als ursprünglich geplant auch nach 2008 von Sozialabgaben befreit bleiben, bringe sie für gesetzlich krankenversicherte Durchschnittsverdiener etwa die gleiche Rendite wie eine private Riester-Rente. Für Privatversicherte mit einem Bruttogehalt von mindestens 4500 Euro sei sie sogar besser, da später von der Betriebsrente keine Rentenversicherungsbeiträge abgezogen würden.

Riester-Rente im Vorteil für gesetzlich versicherte Verheiratete

Da der geförderte Höchstbetrag für eine betriebliche Altersvorsorge - die über die Varianten Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abgeschlossen werden kann - bei jährlich 2544 Euro liegt, dürfen Durchschnittsverdiener laut Stiftung Warentest pro Monat 212 Euro von ihrem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen. Der Nettolohn verringert sich bei einem Durchschnittsverdiener aber nur um die Hälfte: Pro Monat werden also nur 106 Euro fällig. Allerdings fallen für gesetzlich Versicherte im Rentenalter bei der betrieblichen Vorsorge auch Sozialversicherungsabgaben an. Für Frauen ist die Riester-Rente laut Finanztest meist eine gute Wahl, weil sie auch bei einer kinderbedingten Auszeit vom Beruf gute Bedingungen bietet. So erhält eine Frau die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und 185 Euro je Kind, wenn sie nur den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt. Dasselbe gilt für verheiratete Frauen, die nicht arbeiten, wenn der Ehemann einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Minijobberinnen können es in Absprache mit dem Arbeitgeber so einrichten, dass sie in einen Riester-Vertrag einzahlen können. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt das Kapital im Riester-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Finanztest wies aber darauf hin, dass der Riester-Vertrag dann angerechnet wird, wenn im Alter Grundsicherung vom Staat gezahlt wird. Ob diese Regelung weiter so gilt, ist allerdings unklar.

 

Quelle: Suedeutsche Zeitung vom 16.1.08

Lebensversicherungen: Wer hat welchen Anspruch?

Stirbt ein Begünstigter einer Lebensversicherung, ist häufig unklar, wer seinen Anteil erhält. Häufig müssen die Gerichte bemüht werden, um Klarheit zu schaffen.

 

Der Fall

Der Versicherungsnehmer hatte seinen Bruder und seine Lebensgefährtin „zu gleichen Teilen" als Bezugsberechtigte aus seiner Lebensversicherung eingesetzt. Der Versicherungsnehmer und seine Lebensgefährtin kamen bei der Tsunami-Katastrophe im Jahre 2004 in Thailand ums Leben. Nach § 11 Verschollenheitsgesetz wurde davon ausgegangen, dass beide gleichzeitig gestorben waren.

Die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers beanspruchten die Hälfte der Versicherungssumme, da diese in den Nachlass des Versicherungsnehmers falle.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Saarbrücken  führt zunächst aus, dass der Anteil, welcher der Lebensgefährtin des VN zugedacht war, nicht auf diese entfallen konnte, weil sie gleichzeitig mit dem VN, also nicht nach ihm verstorben war.

 

Sodann zieht das Gericht § 167 VVG und die dazu ergangenen Gesetzesmaterialien heran. § 167 Abs.1 Halbs.1 VVG bestimmt, dass mehrere Personen, die in einer Kapitallebensversicherung ohne Bestimmung ihrer Anteile als Bezugsberechtigte bezeichnet sind, zu gleichen Teilen bezugsberechtigt sind. § 167 Abs.1 Halbs. 2 VVG besagt, dass der von einem Bezugsberechtigten nicht erworbene Anteil den übrigen Bezugberechtigten zuwächst.

Diese Bestimmung sei auch hier einschlägig, sodass der Anteil der Lebensgefährtin dem Bruder des Versicherungsnehmers als dem anderen Bezugsberechtigten zugewachsen sei. Eine Bezugsberechtigung „zu gleichen Teilen" sei einer Begünstigung „ohne Bestimmung der Anteile" gleichzusetzen.

Für dieses Ergebnis sprechen nach Ansicht des Gerichts auch Vorschriften im deutschen Erbrecht (z.B. § 2094 Abs.1 und § 2158 BGB), denen eine im Wesentlichen vergleichbare Interessenlage zugrunde liegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 7.2.2007, 5 U 581/06-76.

 

Quelle: Haufe-Verlag vom 14.1.08

Wohngebäudeversicherung: Wohnungseigentümer haftet nicht für versicherten Wasserschaden

Dieses Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlagen: Die Waschmaschine eines Wohnungseigentümers läuft aus und sorgt für einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung. Die Frage lautet dann: Welche Versicherung muss zahlen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung. Dem Geschädigten steht daneben kein weiterer Anspruch gegen den Miteigentümer als Schadensverursacher zu, weil der Schaden ansonsten doppelt reguliert werden würde (Az. V ZR 62/06).

 

Quelle: Versicherungstipps vom 14.1.08

Preisvorteil durch Kassenwechsel bleibt

Der Wechsel der Krankenkasse lohnt auch weiterhin. Trotz eines einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 wird es weiterhin Unterschiede in der finanziellen Belastung der Versicherten geben. Das bestätigt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Beschluss zum Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen (AZ L5ER 289/07 KR).

Den Kassen, in diesem Fall der AOK Rheinland-Pfalz mit einem Beitragssatz von 15,5 %, ist es damit untersagt zu behaupten, "dass ab dem Jahr 2009 alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben, ohne auf die Möglichkeit kassenindividueller Zusatzbeiträge bzw. Prämienzahlungen (...) hinzuweisen".  Denn damit werde, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, "ein für die Wahlentscheidung des Versicherten zugunsten oder zuungunsten einer Krankenkasse wesentlicher Umstand verschwiegen".

Aktuell wird in den Medien ein Beitragssatz von 15,5% für 2009 diskutiert - berechnet vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG). "Eine seriöse Berechnung des einheitlichen Beitragssatzes ist derzeit wohl nicht möglich", sagt Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG, die mit 12,5 % zu den günstigsten bundesweiten Anbietern gehört. "Aber eine gesunde Kasse wie die BIG behält ihren Preis, daran ändert auch der Einheitsbeitragssatz nichts. Wird der Einheitssatz auf 15,5 % festgesetzt, zahlt die BIG ihren Versicherten voraussichtlich eine Prämie. Beträgt der Einheitssatz 13,9 %, werden wir - anders als die großen Kassen - keine Zusatzbeiträge erheben."

Dass der Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse auch nach Einführung des Gesundheitsfonds Vorteile bringt, darauf verweisen auch die Verbraucherschützer. Der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Wolfgang Schuldzinski sagte im ZDF: "Wechseln Sie noch dieses Jahr in die für Sie günstigste Kasse. Ein Wechsel lohnt sich immer, ganz gleich, was der Fonds 2009 bringt."

Quelle: BIG - Die Direktkrankenkasse

 

www.screenbuy.de